Urlaub ein Genuss
Urlaub Bedeutung
bedeutet die zeitlich begrenzte Freistellung des Dienstnehmers von seiner Arbeitspflicht
zum Zwecke der Erholung
während dieser Zeit wird das Entgelt weiterbezahlt
Ursprünglich kommt das Verb aus dem Mittelalter und bedeutet ganz allgemein „Erlaubnis“. Gab der Lehensherr seinen „Untertanen“ (z.B. nach eingebrachter Ernte) diese Erlaubnis, wurde meist zusätzlich zur Vergnügung ein Trinkgeld mitausbezahlt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Urlaubsgesetz …